In St. Louis ist es der Feuerwehr verboten, eine Frau zu retten, wenn sie einen Morgenmantel trägt. Um gerettet zu werden, müssen Frauen vollständig bekleidet sein.
In Cleveland, Ohio, dürfen Frauen keine Lackschuhe tragen, da Männer in ihnen eventuell die Reflexion von etwas sehen könnten, was sie besser nicht sehen sollten.
Ein Gesetz des Staates Michigan bestimmt, daß das Haar einer Frau ihrem Ehemann gehört. Nach Klärung der Eigentumsverhältnisse versteht es sich von selbst, das sich in Michigan keine Frau ohne die Erlaubnis ihres Mannes die Haare schneiden darf.
In Norfolk, Virginia, darf keine Frau das Haus verlassen, ohne ein Korsett zu tragen. In früheren Zeiten gab es dafür einen, nur Männern vorbehaltenen, Beamtenposten: Den Korsett-Inspektor. In Merryville, Missouri hingegen ist es Frauen strengstens verboten, ein Korsett zu tragen. Begründung: "Das Privileg, einen kurvenreichen und durch nichts eingeengten Körper einer jungen Frau bewundern zu dürfen, sollte dem normalen amerikanischen Mann nicht verweigert werden."
In L.A. darf jeder Mann seine Frau mit einem Lederriemen schlagen, vorausgesetzt, der Riemen ist nicht breiter als zwei Inches. Benutzt er einen breiteren Riemen, bedarf es der vorherigen Erlaubnis seiner Ehefrau.
Frauen, welche in Florida unter einem Haartrockner einschlafen, können mit einer Geldstrafe belegt werden. Alternativ kann die Strafe aber auch den Besitzer des Frisiersalons treffen.
Ein spezielles Gesetz in Florida verbietet weiblichen Singles und geschiedenen oder verwitweten Frauen, an einem Sonntag Fallschirm zu springen. Unverheiratete Frauen, welche dennoch springen, droht eine Geldstrafe und/oder Gefängnis.
Ein Gesetz in Helena, Montana verbietet es Frauen, in einem Saloon oder einer Bar auf einem Tisch zu tanzen, wenn sie nicht mindestens 3 Pfund und 2 Unzen an Bekleidungsstücken am Leibe tragen.
Ein Gesetz zur Verbrechensbekämpfung in Washington besagt, daß jeder motorisierte Krimineller mit unlauteren Absichten von der Stadtgrenze aus den Polizeichef anrufen muß, um sein Erscheinen anzukündigen.